Nun besteht nach einem persönlichen Gespräch mit ihr durchaus Anlass zur Hoffnung, dass mit der Mieterin eine Vereinbarung getroffen bzw. ein wie auch immer genannter Vertrag geschlossen werden könnte, bei der wir Ihr zusichern, dass wir, sofern Sie früher eine andere Wohnung findet, für die verbleibende Zeit bis zum Ende der 9-monatigen Kündigungsfrist auf eine Fortsetzung der Mietzahlung verzichten. ... Vielleicht könnten wir ja, in beiderseitigem Einvernehmen, auf eine Kündigung im eigentlichen Sinne verzichten, und anstatt, unter Wahrnehmung der Vertragsfreiheit, eine Art Aufhebungsvertrag mit den zuvor genannten Zusagen und einer Frist von 9-Monaten schließen?! ... Wir hoffen, dass die Komplexität unserer Fragestellung nicht den Rahmen und das Budget dieses Internetforums sprengt und wir zumindest eine Antwort zu der Frage erhalten könnten, ob solch ein ´Aufhebungsvertrag´ an Stelle einer ordentlichen Kündigung in diesem Falle aussichtsreich bzw. juristisch einwandfrei ist.