Rücktritt von Kaufabsicht / Aufwandentschädigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
Ich besitze ein Ferienhaus (Rustico) im Valle Cannobina bei Cannobio, Italien, das zum Verkauf steht. ... Anfang November teilten mir die Käuferinnen jedoch mit, daß sie vom Kauf des Rusticos zurücktreten, da sie irrtümlich glaubten, daß noch zwei weitere Rustico-Ruinen, die sich unterhalb meines Grundstücks befinden, im Kaufpreis enthalten seien, was jedoch nicht der Fall war, da mir diese nicht gehören. Da ich auf Grund der Kaufabsicht der Käuferinnen, die mir in mehreren E-mails immer wieder versichert wurde, davon ausgegangen war, daß es tatsächlich zum Verkauf des Rusicos kommt, habe ich verschiedene Käufe und Investitionen getätigt, die ich ansonsten nicht getätigt hätte.