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1.080 Ergebnisse für mangel küche

Permanente Mängelbeseitigung und Anrufe der Vermieterin nach Einzug in Neubau
vom 24.10.2017 55 € Historischer Preis
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Bis heute sind noch nicht alle Mängel, die zum Einzug im Übergabeprotokoll vermerkt wurden, beseitigt. Fast jede Woche kommen neue Mängel hinzu und wir hatten jetzt mindestens 20 Handwerker-Termine. ... Hierzu gehört ein großer Mangel, dass die Heizung in Wohnzimmer und Küche nicht funktionieren (Wohnung hat dennoch über 22 Grad).
Mahnung Inkasso
vom 2.6.2018 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, wir haben 2015 eine Küche gekauft die bei Anzahlung von 80% 31 900 € gekostet hat. Als die Küche geliefert und eingebaut wurde, war eine Rechnung über 33 585 € dabei. ... Nachdem die Küche eingebaut war und ein paar Mängel beseitigt, habe ich den VK angerufen damit er mit meiner Frau einen Termin zur , von ihm versprochenen Einweisung machen soll.
Schönheitsreparaturen: Laminatboden abziehen
vom 11.9.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Am 05.08.2006 wurde ein Übergabeprotokoll von der Hausverwaltung geschrieben, das ich mit einem ergänzendem Übergabeprotokoll (weitere Mängel, durch Mieter festgestellt) am 12.08.2006 unterschrieben zurück gesandt hatte. ... Am 21.08.2007 lies ich ein unabhängiges Gutachten erstellen (Raumluftproben aller Räume, sowie Oberflächenproben) welches nachwies: " ... die jeweils mittlere und starke bis sehr starke Belastung der Raumluft in der Küche sowie im Wohn- und Schlafzimmer bzw. ... Am 29.08.2007 erfolgte dann eine dritte Mängelanzeige wegen der bereits erwähnten Mängel sowie neu hinzu getretenen Feuchtigkeitsschäden.
Beschädigte Fliesen ersetzen weil der Mieter darauf besteht
vom 15.4.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In einer der Mietwohnungen habe sich auf einer Wand in der Küche ca. 10 Fliesen gelöst. ... Der Mieter besteht aber darauf, das ich den Schaden behebe und die Fliesen erneuere und die Wand somit in den Zustand versetzte, in der die Küche sich 1999 befand als der Mieter eingezogen ist.
Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch Trocknungsgeräte?
vom 7.6.2006 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren,wir hatten vor kurzem in unserer Mietwohnung einen Wasserschaden durch ein defektes Waserrohr in Toilette und Küche. Nun wurde festgestellt,daß der komplette Estrich in weiten Teilen der Küche und des Bades nass ist und Trockungsmaschinen aufgestellt werden müssen.
mietminderug
vom 24.9.2006 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
. - die briefkästen haben so einen großen schlitz, dass sie für jeden zugänglich sind - die treppenstufen sind abgetreten (stolperfalle) - die keller sind voller müll von vormietern - ich habe in meiner küche 2 große schimmelflecke an der wand (feucht) - die balkontür in der küche und im wohnzimmer schließt nicht richtig - schimmelflecken auch im flur - an der wand im schlafzimmer blättert die farbe ab (frisch gestrichen vor ca. 8 monaten) - im wohnzimmer habe ich eine schiebetür, zu beiden seiten tapeten eingerissen, da kein schutz unter den tapeten und bei der schiebebewegung reißt es ein - schimmel im badezimmer - spülkasten im badezimmer defekt (läuft nach) zu allem übel habe ich auch noch recht unreinliche nachbarn, die neben 3 hunden div. katzen in ihrer wohnung beherbergen und das riecht an manchen tagen so extrem nach katztenurin, dass ich meinen flur nicht benutzen kann, da der ganze geruch in meine wohnung zieht (es waren damals wohl eine wohnung die durch eine leichtbauwand getrennt wurde, die heizungsrohre verlaufen durch beide wohnungen, so dass der geruch bei mir reinzieht)auch das treppenhaus stinkt bestialisch. auf all diese probleme habe ich meinen vermieter schon mehrmals aufmerksam gemacht (allerdings nicht schriftlich mit kopie)auch hat schon eine wohnungsbesichtigung stattgefunden.alles ohne erfolg. meine frage ist nun, um vielviel kann ich die miete mindern und was ist dabei zu beachten. vielen dank für ihre mühe
vertragslösung bauvertrag nach verzug
vom 29.1.2007 80 € Historischer Preis
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guten tag, ich habe im august06 einen bauvertrag für einen an und umbau meines hauses in dem ich wohne geschlossen.ausführungsbeginn war august 2006 und fertigstellungstermin der geamtbaumaßnahme der 31.12.2006. vertragsstrafe ist 0,1% der bruttoauftragssumme(81000€) pro kalendertag höchstens 5% der bruttoabrechnungssumme.der bauunternehmer ist trotz milder witterung stark im verzug. ich habe 81000€ incl.steuer mit ihm im august vereinbart den heizungsbauer und sanitärmann stelle ich selbst,ein angesehener fachbetrieb aus meinen ort.vorbei ich die fliesen selbst gekauft habe, also nochmal abzug von 2000€.desweiteren wurde beim rohbau nur gepfuscht nicht nach DIN und der prüfer wollte wände wieder abreissen lassen.durch die fugen kann man immernoch gucken.es ist bisher ist kein gewerk fertig, überall fehlt es und mängel ohne ende.die männer sind ungelernt, das heißt ein zimmermann macht trockenausbau usw.die arbeitszeiten sind wie gerade gewollt.fangen meist erst um 10 uhr an und sind um 15 uhr wieder weg,samstags wurde nie gearbeitet und auch nicht mal daran gedacht.meine arbeitsutensilien leiter,vorschlaghammer, kabelrolle, handschuhe usw.werden wie selbstverständlich benutzt und meist defekt wieder hingestellt.habe schon den bauunternehmer,der ein fliesenleger ist, eine einkaufsliste geschickt, ohne erfolg. ich lebe im moment mit 2 kindern 2,5 und meiner freundin auf 13 qm und meine mutter (80) im nachbarzimmer.meine küche steht bei küchenhändler im lager und wartet auf abholung.möbelkauf ist unmöglich,da ich nicht weiß, wann hier alles fertig ist.der estrich sollte diese woche kommen,sehe ich nicht,da nichts vorbereitet ist.termine werden nie eingehalten,mein architekt hatte sogar ein terminplan erstellt,daher auch der fertigstellungstermin.ich rechne, wenn überhaupt mit mai 2007. der zustand ist unerträglich.der bauunternehmer kümmert sich um nichts.ich habe bisher 44000€ an ihn bezahlt und werde nichts weiter bezahlen, da ich schon mehr bezahlt habe, wie leistung erfolgte.hatte im bauvertrag 8 zahlungsschritte angegeben. ich würde sehr gern das vertragsverhältnis lösen bzw. eine andere firma beauftragen, die den rest macht auf jeden fall die fassadendämmung und außenputz.wird garantiert teurer, weil keiner eine gewährleistung übernehmen will.meine frage:kann ich meinen bauunternehmer eine allerletzte frist setzen oder im androhen die arbeit von einer fachfirma beenden zu lassen und er trägt die mehrkosten?
Renovierung bei Auszug notwendig? Vorabnahmeprotokoll bindend?
vom 29.5.2006 25 € Historischer Preis
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Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: in Küchen, Bädern und Duschen aller drei Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen , Heizkörper und Heizrohre spätestens aller vier Jahre durchzuführen, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten aller fünf Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre. ... Im Vorabnahmeprotokoll, zu dessen Unterschrift meine Freundin (Mieterin) gedrängt wurde, sind folgende Mängel/Verpflichtungen aufgeführt: "Bis zum Endabnahmetermin sind vom Mieter nachfolgend aufgeführte Leistungen/Mängel zuerbringen/zu beseitigen: finanzielle Beteiligung als Alternative: -Wandtapete Wohnzimmer und Schlafzimmer entfernen € 200,00 -Raufaser Küche, Flur und Bad komplett und Wohnzimmer und Schlafzimmer Decke fachgerecht weiß übergeben € 3,00/m² -Haken, Schrauben, Dübel etc. entfernen € 25,00 -Dübellöcher fachgerecht schließen € 25,00 -Wohnung komplett beräumen -Wohnung komplett reinigen -Fußboden Flur und Wohnzimmer Schadstelle € 50,00" Der Fußboden ist mit PVC-Belag (bei Einzug neu) ausgelegt.
Sind wir auf Grund dieser Formulierungen im Mietvertrag und der aktuellen BGH-Urteile zu weiteren Sc
vom 15.4.2008 50 € Historischer Preis
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Bei normaler Benutzung sind folgende Schönheitsreparaturen, ab Vertragsbeginn gerechnet in Küche, Bad, WC alle 3 Jahre, für alle übrigen Räume alle 5 Jahre auszuführen. ... Meine Fragen: Wir haben die Wohnung gereinigt und neu streichen lassen, dennoch wurden erhebliche Mängel beanstandet: Verfärbungen am Fensterrahmen und Heizkörper (Tante war Raucherin) Verunreinigungen in den Heizkörpern (kommt man durch die aufliegende Gitter nur schwer dran) Rost am Heizkörper Ein Stück Leiste an der Einbauküche abgeplatzt (für die Einbauküche wurde monatlich 54,00 DM Aufschlag auf die Miete gezahlt) Herd (angeblich) verschmutzt – (für mich Gebrauchsspuren nach über 10 Jahren) Ein Bohrloch, ein Nagel Im Bad wurden (angeblich) Spiegelfliesen auf die Fliesen geklebt (fachgerecht) Sind wir auf Grund dieser Vormulierungen im Mietvertrag und der aktuellen BGH-Urteile zu weiteren Schönheitsarbeiten verpflichtet?
kündigung eines befristeten Mietvertrages
vom 1.11.2005 15 € Historischer Preis
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es gibt noch weitere mängel. in der vergangenheit war es so, das ich in einem kleinen flur einen laminatfussboden entfernt habe da der fussboden augenscheinlich und erheblich der nase nach schimmelte. dies bestätigte sich dann auch. nach einer nachricht über dieses vorhaben auf den ab des vermieters meldete sich dieser erst nach 10 tagen und meinte dann nur das er ja schliesslich das laminat ohne folie nicht verlegt hätte ( ich auch nicht ) desweiteren gibt es einen erheblichen schimmelgeruch im 1/2 geträfelten badezimmer. ich vermute, das es unter der vertäfelung erheblich schimmelt. ausserdem hatte ich gerade gestern im nachbarraum ( speisekammer ) eine pfütze die ihren ursprung in der wand zum badezimmer fand. mein vermieter meinte, es käme vom duschen wobei das duschwasser wohl zwischen die holzpanele läuft - fertig wobei noch ein mangel besteht : die beschichtung der badewanne fehlt aus altersgründen. noch einen erheblichen mangel gibt es in der garage. dort läst sich das tor im geöffneten zustand nicht sichern. soll heißen, das tor rauscht unvermittelt wieder nach unten ( ich habe für mich eine lösung mit einer kleinen gebastelten sperre gefunden ) meine frage nun : komm ich auch ohne nachmieter aus dem vertrag?
Beschädigte Wohnung, Fehlinformation des Maklers und ungerechte Heizkostenabrechnung
vom 9.12.2013 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
. - Starke Kälte die eintritt (Türe undicht, Wand undicht zum Keller runter) - Schimmel im Türgummi - Kein warmes Wasser (bzw. erst nach einigen Minuten) in der Küche und sehr geringer Wasserdruck Leider wurde dieser schriftlichen Forderung nicht nachgekommen. ... Warmwasser Gerät 1 Zählerstand Küche -> Zählerstand neu 14,02 -> Zählerstand alt 3,99 -> Verbrauch 10,03 Zählerstand Küche -> Zählerstand neu 27,34 -> Zählerstand alt 0,12 -> Verbrauch 28,22 Als selbiger Eigentümer einer gleich großen Wohnung kenne ich die Verbrauchswerte.