Mir sind nun die Bestimmungen des § 86VVg bekannt, jedoch verstehe ich vor allem Absatz (3) nicht so recht: (1) Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. ... Daher meine Fragen: a) Wie realistisch ist es, dass die Versicherung ein Verschulden meinerseits ausschließt und zahlen muss? ... c) oder ist es so, dass ich wiederum gar keinen Anspruch gegen meine Freundin geltend machen könnte, eben weil sie ja mit mir in häuslicher Gemeinschaft lebt?