Sehr geehrter Fragensteller!
Ein Widerruf der Schenkung nach § 528 BGB
oder § 530 BGB
ist durch die Bank nicht möglich. Zu Lebzeiten der Oma besteht jedoch die Gefahr, dass diese die Rückforderung wegen Verarmung erklärt. Wenn die Oma die Bankraten bezahlen muss und deswegen kein Geld mehr für einen angemessen Unterhalt hat, könnte (muss nicht) die Rückforderung erklären.
Wenn der Erbfall eingetreten ist, kann die Bank die Schenkung nicht widerrufen. Allerdings kann die Bank die Schenkung nach § 4 AnfG
(Anfechtungsgesetz) anfechten. Die Anfechtung wegen Schenkung ist innerhalb von vier Jahren möglich. Wichtig ist, dass die Frist mit Vornahme der Schenkung beginnt. Deshalb sollte dieses gut dokumentiert werden. Sofern die Versicherungssummen nicht jetzt direkt auf Ihr Konto ausgezahlt werden, ist eine notarielle Beurkundung des Schenkungsversprechens zu empfehlen. Denn mit Ausnahme der sog. Handschenkung sind Schenkungen formbedürftig. Nicht dass aus diesem Grund später sogar ein nichtiges Rechtsgeschäft, also eine unwirksame Schenkung, bejaht wird.
Es gibt aber eine noch längere Frist, als die vier Jahre. Nämlich bei vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung nach § 3 AnfG
. Hierbei ist der Absatz 1 entscheidend. Der irgendwas mit Verwandten enthaltene Absatz 2 ist hier nicht einschlägig, weil § 4 AnfG
vorrangig ist. Nach § 3 Abs. 1 AnfG
kann die Bank sogar 10 Jahre lang anfechten, wenn ihre Oma und Sie die Schenkung machen, obwohl sie wissen, dass deshalb die Bank später in die Röhre gucken wird. Allerdings müsste die Bank erst mal beweisen, dass Sie von den Bankschulden gewusst haben. Überhaupt muss die Bank erstmal Kenntnis davon haben, dass Vermögensbestandteile weggegeben worden sind. Das könnte die Bank ja praktisch nur vom Erben (Staat?) bekommen.
Zusätzlich besteht noch ein strafrechtliches Risiko: Gemäß § 288 StGB
ist es verboten „bei einer ihm drohenden Zwangsvollstreckung in der Absicht, die Befriedigung des Gläubigers zu vereiteln, Bestandteile seines Vermögens [zu] veräußern oder beiseite [zu] schaffen". Ihre Oma würde nach dem Tod natürlich nicht mehr bestraft werden. Ihnen droht aber eine Verurteilung wegen Beihilfe. In der Praxis wird die Norm allerdings eher selten angewendet.
Diese Antwort ist vom 21.09.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Vielen Dank für Ihre ausführliche und schnelle Antwort.
Ich hätte noch 3 kurze Rückfragen:
Zu Absatz 1:
Die Versicherungssummen wurden nicht direkt auf das Konto von Person A ausgezahlt, aber die Policen wurden auf den Namen von Person A übertragen. Zusätzlich liegt ein datierties und von der Großmutter unterschriebenes Schriftstück vor, dass die Schenkung bestätigt, da Person A dazu geraten wurde. Ist dies ausreichend oder ist trotzdem eine notarielle Beurkundung notwendig?
Zu Absatz 2:
Mit welchem Argument könnte die Bank die Schenkung anfechten?
Zu Absatz 3:
Habe ich es richtig verstanden, dass eine vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung nur vorliegt, wenn die Bank nachweisen kann, dass Person A von den Schulden wusste?
Da die Bausparverträge über die gleiche Bank abgeschlossen wurden wo auch der Hauskredit läuft ist es durchaus möglich, dass jemand darüber stolpert.
Zu 1: Für die Formwirksamkeit einer Schenkung ist entscheidend, dass die versprochene leistung bewirkt worden ist. Als ein Eigentumsübertragungsakt stattgefunden hat. Hier wurde lediglich ein vertraglicher Anspruch modofiziert. Es ist vertretbar, dass mit der Umschreibung der Verträge die Schenkung als bewirkt anzusehen ist. Leider gibt es in der Juristerei nicht immer ein klares schwarz oder weiß. Ebensogut läßt sich die Gegenauffassung vertreten. Von daher ist eine notarielle Beurkundung vorzuziehen, um Sicherheit zu haben.
zu 2: Dass eine Schenkung vorlag genügt
zu 3: Richtig! Dieses wäre ihr zum Beispiel möglich, wenn Sie Vollmacht über das Konto hatten und daher hätten sehen müssen, dass Raten nicht mehr bedient werden können. Oder auch, wenn die Bank Ihre Frage hier im Internet wiederfinden sollte ;)