Vielmehr hat der Vermieter dafür gesorgt, dass die Kündigung des Mietsverhältnisses von mir ausgeht, indem er mir beim Unterschreiben des Mietvertrages für die neue Wohnung eine von ihm zuvor vorformulierte Kündigungserklärung des Mieters unterschob, mit der Aufforderung, dass ich diese zuerst unbedingt unterschreiben müsse, ansonsten bekäme ich keinen neuen Mietvertrag und kein neues Wohnungsangebot von ihm. ... Umso mehr wurde ich überrascht, dass der Vermieter bereits im Dezember 2016 eine Räumungsklage ( mir zugestellt Ende Januar 2017) gegen mich erhoben hat, in welcher er neben Räumung der alten Wohnung einen Mietrückstand für die Zeit vom 01.08.2016 bis 31.12.2016 und ab dem 01.01.2017 eine fortlaufende Nutzungsentschädigung für die alte Wohnung beantragt hat. ... 3.Kann überhaupt unter solchen Umständen, wie oben beschrieben, eine beim Unterschreiben des Mietvertrags – unter Androhung - unterschobene vorformulierte Kündigungserklärung, die ich unterschrieben hatte (als Bedingung zum Zustandekommen des Mietverhältnisses für die neue Wohnung) als wirksame Kündigung angesehen werden, zumal der Vermieter in der Klageschrift das Mietverhältnis für die alte Wohnung nochmals kündigt ?