Kündigung wegen Eigenbedarf widerspricht einer Ergänzung zum Mietvertrag
vom 22.4.2005
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Hinsichtlich "Mietzeit und ordentlicher Kündigung" heisst es in dem Mietvertrag: "Das Mietverhältnis beginnt in 03/1999 und endet in 02/2004. ... Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen, (durch den Vermieter unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter Hinweis auf das Widerspruchsrecht => dieser in Klammern gesetzte Passus ist im Mietvertrag durchgestrichen). Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung sondern auf den Empfang der Kündigung an."