fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2a BGB
Da auch heute keine Zahlung eingegangen ist, möchte ich das Mietverhältnis fristlos kündigen. Frage: Ist in dem geschilderten Fall eine fristlose Kündigung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 569 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§ 569 Abs. 2a BGB</a> möglich und muss ich für das Kündigungsschreiben erst den Termin der nächsten Mietzahlung (03.07.) abwarten, weil Mietern die Zahlung in 3 Monatsraten –zum Mietzahlungstermin- eingeräumt ist?