Erst nach zwei Monaten dann einSchreiben das die Kürzung nicht rechtens sei, da mein Mann Hausbesitzer sei, (ich nicht) und daher die Mängel bei Einzug gekannt haben müsste. ... Leider konnte ich das nicht, und so bekam ich die Kündigung. ... Meine Frage dazu: Ich kann doch innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage (17.3) durch Zahlung der Mietrückstande die fristlose Kündigung noch rückgängig machen, muss ich dazu auch die schon entstandenen Verfahrenskosten zahlen?