Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls die Beauftragung eines Anwalts ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgendes ausgeführt:
Vor dem Hintergrund Ihres Sachvortrages ist es notwendig, dass Sie sich durch einen Kollegen vertreten lassen.
Zunächst ist unklar, ob nur Sie den Mietvertrag unterschrieben haben oder auch Ihre Mitbewohnerin.
Bei einer Wohngemeinschaft (WG) handelt es sich um ein Zusammenschluss von mehreren Personen, die die angemieteten Räume nutzen.
Die Personen einer WG sind in rechtlicher Hinsicht als sog. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Sinne der §§ 705 ff. BGB
anzusehen.
Wenn Ihre Mitbewohnerin im Vertragsrubrum neben Ihnen bezeichnet worden ist, liegt eine Innengesellschaft vor, wobei nicht die GbR, sondern die jeweiligen Mitglieder der GbR die Mieterstellung inne haben.
Es besteht insoweit eine unbeschränkte persönliche Haftung für alle Verbindlichkeiten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Rechtsanwaltskanzlei K. Roth
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Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Die andere Person hat den Mietvertrag ebenfalls unterschrieben, jetzige Mitmieter, welcher nach meinem Einzug hinzu kam nicht.
Ich danke recht herzlich für Ihre Antwort - wenn diese mich auch nicht unbedingt hoffnungsvoller macht.
Ich wünsche noch einen schönen Abend.
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihren Nachtrag, der inhaltlich auf meine Ausführungen keine Auswirkungen hat.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth