3.Wenn der Verdacht auf Unterschriftsfälschung oder veruntreuende Unterschlagung hinausläuft, wie verhält sich dann der Richter, wenn es auch um kleine Summen geht (300 Euro die veruntreut wurden) 4.Wie verhält es sich mit der Eidesstattlichen Versicherungen, darf dann der eigene Anwalt den Gegner dabei auch kreuz und quer fragen um die Unglaubwürdigkeit aufzudecken? ... Mein Anwalt meint aber, daß dies den Richter in der Regel weniger interessiert, besonders wenn es um geringe Beträge ginge. Nach dem Motto, wir sind nicht in Amerika bei der man bei den Geschworenen Sympathie bekommt, weil man vor aller Augen vorführen kann, wie unmoralisch und niederträchtig die Gegner sein müssen, weil sie so oder so auf die Fragen des Anwalts reagiert hätten?