Wasserrohrbruch in Nachbarwohnung - Mietminderung? Versicherungsschaden?
Sehr geehrte Damen und Herren, es ereignete sich im April dieses Jahres in der Nachbarwohnung im Stockwerk unter uns ein Wasserrohrbruch, auf Grund dessen folgende Mängel für unsere Mietpartei entstanden: - Nässe im Keller - Lärm durch Trockengeräte in der Nachbarwohnung und im Keller, die in unserer Wohnung zu hören waren. Der Vermieter wurde am Tag des Wasserrohrbruchs informiert. ... b) ist eine "summierte / rückwirkende" Mietminderung wie im August geschehen zulässig?