hallo und guten abend, ich habe eine frage zu folgendem sachverhalt: ich habe vor kurzem zwei artikel über ebay bei unterschiedlichen verkäufern erworben (das aufgetretene problem ist jedoch bei beiden auktionen identisch). zum einen handelte es sich um einen komplettsatz überraschungseifiguren (ich sammele diese seit einiger zeit) der serie "olympiade der schlümpfe". diese serie ist äußerst wertvoll und hat einen regulären preis von ca. 2.000-2.500€ als originalsatz. die artikelbeschreibung lautete genau wie folgt: "Verkaufe einen Komplettsatz Olympiade der Schluempfe 100% original. ... Keine Ruecknahme-Privatauktion" ich war am ende der höchstbietende mit einem gebot von 105,66€, und hatte mich sehr darüber gefreut zumal ja auch "100% original" zugesichert wurde. ich denke der endpreis war auch deshalb so niedrig weil die auktion sehr spät und somit ungünstig auslief. ich habe den verkäufer nach auktionsende gebeten, wenn möglich irgendwie den artikel zu versiegeln da ich ihn nach eintreffen gleich zur prüfung durch einen fachmann weiterschicken wollte um den originalzustand feststellen zu lassen. daher auch wie gesagt die bitte an den verkäufer um versiegelung damit es hinterher keine missverständnisse gibt. es war versicherter versand vereinbart und auch dafür bezahlt. trotz mehrfacher aufforderungen hat der verkäufer den artikel noch immer nicht geliefert, verstrickt sich in diversen mails in widersprüche und die letzte aussage von ihm war, er hätte den artikel am 13.01.07 per DHL als paket verschickt, hätte jedoch den einlieferungsbeleg nicht mehr. demzufolge konnte er mir auch keine sendungsnummer geben, um zu klären was mit dem paket geschehen ist (unabhägig davon ist meine meinung dass der artikel gar nicht verschickt wurde da der verkäufer "kalte füße" bekommen hat denn ich denke er war möglicherweise gar nicht im besitz eines originalsatzes dieser serie). einen liefernachweis kann er also nicht erbringen. ich bin jedoch nicht bereit vom kaufvertrag zurückzutreten (der verkäufer wäre dazu bereit und hat signalisiert dass er den betrag zurückerstatten würde) sondern möchte den erworbenen artikel haben da ich andernfalls sicherlich etwa das 20-fache ausgeben müsste, um einen gleichwertigen artikel zu bekommen. frage: habe ich das recht auf den kaufvertrag zu bestehen und ggf. den käufer auf schadenersatz zu verklagen da er keinen (liefer-)nachweis erbringen kann für seine behauptung, er hätte den artikel verschickt? ... dann wäre da noch ein fast gleicher fall: kurze zeit später habe ich eine weitere einzelfigur von einem anderen verkäufer ersteigert. diese figur hat einen katalogwert von 280€, bei ebay als sofortkauf kostet sie (sofern sie überhaupt mal angeboten wird) ca. 200-250€. ich habe sie für 27,39€ ersteigert, der auktionstext lautete wie folgt (der text ist 1:1 kopiert, von augenschmerzen wegen der rechtschreibung bitte ich abzusehen): "HÜPFSCHLUMPFICHEN MIT ORIGINALEM ROTEM SEIL HALLO LIEBE LEUTE ICH BIETE HÜPFSCHLUMPFICHEN MIT ROTEM SEIL AN DIE FIEGUR IST SEHR ALT VON1984 UND RELERTIF IN EINEM GUTEN ZUSTAND DAS IST EIN PRIVATER VERKAUF" dieser artikel ist zwar auch bei mir angekommen, stellte sich jedoch gleich als 100%ige fälschung heraus. dieses habe ich dem verkäufer auch mitgeteilt. da ich auf meine e-mail keine reaktion bekam, habe ich einen brief geschrieben, dem verkäufer den sachverhalt mitgeteilt und eine 14-tägige frist zur nachbesserung gesetzt (sprich zur lieferung eines originalartikels, wie in der beschreibung auch angegeben war - siehe auktionstext). daraufhin bekam ich mehrere mails, zusammengefasst hat mir der verkäufer seinen standpunkt insofern mitgeteilt als dass er tatsächlich behauptet das wort "original" bezog sich weder auf das seil (was diese figur erst so wertvoll macht) noch die figur sondern auf die farbe "rot" !