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Bank des Verkäufer gibt Grundbuch nicht frei

| 19. April 2009 12:28 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Wer ist beim Kauf eines Grundstücks verantwortlich dafür, dass das Grundbuch frei von Lasten ist?

Der Verkäufer eines Grundstücks ist gesetzlich verpflichtet, im Grundbuch eingetragene Belastungen zu beseitigen.

Hallo !
Wir haben von meinem Onkel ein Haus für 120t€ gekauft.
Davon bezahlen wir 85t€ über einen Kredit und 35t€ in Eigenleistung.
Der Notartermin war Ende Januar und die Übergabe zum 01.März.
So weit lief ja alles gut.
Unser Problem ist nun, dass die Bank meines Onkels die Grundschuld nicht löschen lässt, da sie den kompletten Kaufpreis des Hauses haben möchte. Und dies obwohl ihnen gar nicht so viel zusteht.
Im Grundbuch sind 3 Grundschulden eingetragen. Zum einen die für das Haus und sonst noch 2 kleinere für Eigentumswohnungen des Onkels.
Im ersten Schreiben der Bank meines Onkels wurde ein Betrag von 52xxx€ für die Grundschuld angegeben. Leider war diese nur auf die Grundschuld des Hauses bezogen und nicht auf die beiden kleineren. Dieses Schreiben lag auch beim Vertragsabschluss vor.
Der Anwalt erhielt aber von der Bank ein Schreiben, in dem eben der komplette Kaufpreis eingefordert wurde und dass meine Bank die vollen 120t€ an sie überweisen soll. Der Kaufpreis wurde der Bank von dem Notar mitgeteilt, ohne dass wir es wussten.
Da wir ein gutes Verhältnis zu meinem Onkel haben und schon früher in das haus eingezogen sind, haben wir abgemacht, dass wir ihm die Eigenleistung schon früher überweisen.
Wir haben ihm die 35t€ kurz vor dem Umzug auf sein Konto überwiesen. Zu diesem Zeitpunkt war das Schreiben seiner Bank noch nicht da. Weil auch komischerweise immer Briefe verloren gehen, die an sie gerichtet sind und von ihnen ausgehen.
Nach einigen Telefonaten und Briefverkehr zwischen meinem Onkel und seiner Bank wollte die Bank auf einmal nur noch 100t€ haben. Der Anwalt, den mein Onkel mittlerweile eingeschaltet hat, hat eine Kostenaufstellung angefordert, was mein Onkel noch abzutragen hat. Diese kam auch von der Bank, aber auf glatte 100t€ angepasst und nicht korrekt errechnet.
Der Anwalt hat daraufhin errechnet, dass die Bank noch Anspruch auf 7xxx€ hat, nachdem ja schon 85t€ von unserer Bank geflossen sind.
Leider hat die Bank auf das Schreiben des Anwalts mit dieser Aufstellung seit 4 Wochen nicht geantwortet. Und gibt logischerweise das Grundbuch auch nicht frei.

Unser Problem ist nun, dass unsere Bank auch irgendwann den Grundbucheintrag sehen möchte und unser Notar meinte, wir haben Vertragsbruch begangen, weil wir dem Onkel das Geld direkt überwiesen haben. Die Absprache mit meinem Onkel sieht vor, dass er alle Restschulden mit dem Geld abträgt die noch anfallen. Dies ist er ja auch bereit zu tun, sobald eine korrekte Aufstellung kommt. Die Bank hat gesagt, sie können das so machen und mehr verlangen.
Wie sollen wir weiter verfahren?
Müssen wir mit negativen Folgen rechnen, da das Grundbuch noch nicht frei ist und wir noch nicht eingetragen werden können?
Kann unsere Bank uns deswegen Ärger machen? Oder die Bank meines Onkels wegen dem Geld gegen uns angehen?
Ist es nötig selber noch einen Anwalt einzuschalten?

Danke

19. April 2009 | 13:05

Antwort

von


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Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:

Ihr Onkel als Verkäufer hat die Verpflichtung, das Grundbuch von Belastungen freizumachen. Bei Grundschulden kommt es für die Frage der Höhe der Restschulden auf die Zweckbestimmung an, die zwischem ihm und der Bank vereinbart worden ist. Ohne Kenntnis dieser Unterlagen kann daher nur aufgrund des Grundbuchinhaltes eben nicht abschließend gesagt werden, welche Forderungen der Grundpfandgläubigerin tatsächlich noch bestehen.

Rechtlich gesehen haben Sie gegen den Onkel einen Anspruch darauf, dass er dafür Sorge trägt, das Grundbuch von den Grundschulden freizumachen. Wie er das bewerkstelligt, ist letztlich sein Problem.

Ihre eigene Bank hat Ihnen das Darlehen natürlich unter der Voraussetzung bewilligt, dass mit dem Kaufpreis durch den Notar eine Entschuldung des Grundbuches vorgenommen wird. Dadurch, dass Sie einen Teil des Kaufpreises direkt und vorab an Ihren Onkel gezahlt haben, haben Sie diese Voraussetzung gefährdet. Es ist daher wahrscheinlich, dass Ihre Bank diesen Zustand nicht auf Dauer hinnimmt.

Die Bank Ihres Onkels steht nach wie vor im Grundbuch und kann das rechtlich ja noch Ihrem Onkel gehörende Grundstück natürlich verwerten, was für Ihr eigenes Darlehen massive Konsequenzen haben wird.

Sie sollten daher auf jeden Fall umgehend anwaltliche Hilfe vor Ort in Anspruch nehmen, um diese Sache zu bereinigen. Die ansonsten drohenden Schäden sind erheblich.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 22. April 2009 | 19:16

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