Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes wie folgt beantworten:
Ihr Onkel als Verkäufer hat die Verpflichtung, das Grundbuch von Belastungen freizumachen. Bei Grundschulden kommt es für die Frage der Höhe der Restschulden auf die Zweckbestimmung an, die zwischem ihm und der Bank vereinbart worden ist. Ohne Kenntnis dieser Unterlagen kann daher nur aufgrund des Grundbuchinhaltes eben nicht abschließend gesagt werden, welche Forderungen der Grundpfandgläubigerin tatsächlich noch bestehen.
Rechtlich gesehen haben Sie gegen den Onkel einen Anspruch darauf, dass er dafür Sorge trägt, das Grundbuch von den Grundschulden freizumachen. Wie er das bewerkstelligt, ist letztlich sein Problem.
Ihre eigene Bank hat Ihnen das Darlehen natürlich unter der Voraussetzung bewilligt, dass mit dem Kaufpreis durch den Notar eine Entschuldung des Grundbuches vorgenommen wird. Dadurch, dass Sie einen Teil des Kaufpreises direkt und vorab an Ihren Onkel gezahlt haben, haben Sie diese Voraussetzung gefährdet. Es ist daher wahrscheinlich, dass Ihre Bank diesen Zustand nicht auf Dauer hinnimmt.
Die Bank Ihres Onkels steht nach wie vor im Grundbuch und kann das rechtlich ja noch Ihrem Onkel gehörende Grundstück natürlich verwerten, was für Ihr eigenes Darlehen massive Konsequenzen haben wird.
Sie sollten daher auf jeden Fall umgehend anwaltliche Hilfe vor Ort in Anspruch nehmen, um diese Sache zu bereinigen. Die ansonsten drohenden Schäden sind erheblich.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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