Abfindung steuerpflichtig?
vom 9.2.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Joachim / Kühlungsborn
Jedoch steht neben der Position Abfindung die Bemerkung steuer- und SV- (der rest fehlt, weil hier ein Zeilenumbruch kommt) aber ich vermute mal es sollte frei heißen. ... Auch auf der Lohnsteuerkarte 2007 ist nur das Januargehalt ohne die Abfindung aufgeführt. Meine Frage: Muss ich die Abfindung auf meiner Einkommensteuer (wir haben Zusammenveranlagung gewählt) angeben und müssen wir dafür nachträglich Steuer und SV-Abgaben entrichten?