Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die Steuern an das Finanzamt abzuführen. Dies gilt so auch für die Abfindung, wenn nichts anderes vereinbart ist, da die Abfindung steuerpflichtiges Arbeitseinkommen darstellt. Wenn die Steuer vom Arbeitgeber richtig berechnet worden ist, ändert sich im Ergebnis auch nichts: Die nicht von Ihrem Arbeitgeber abgeführten Steuern hätten Sie abführen müssen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
M. Timm
-Rechtsanwalt-
www.peukerttimm.de