Das Haus ist an Studenten vermietet, die eine minimale Miete zahlen, so dass kein Gewinn entsteht - es geht also um die Unterstützung von bedürftigen Studenten. ... Meine Frage: Ist für den empfangenden gemeinnützigen Verein damit zu rechnen, dass Grunderwerbsteuer anfällt, auch wenn er sich dazu verpflichtet, das Projekt (z.b. 5 Jahre) ohne Gewinnerzielung fortzuführen (lässt sich hier argumentieren, es müsse eine Steuerbefreiung im Falle einer Schenkung eines Grundstücks unter Auflage wie bei einem Nießbrauch erfolgen)? Und wenn Grunderwerbsteuer anfällt, wer bestimmt den Wert der Immobilie - ist eine geschätzte Angabe im Übergabevertrag sinnvoll?