Folgevermietung / Nachmieter - Zugang zur Wohnung
vom 14.4.2008
80 €
Historischer Preis
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Ich habe meine Wohnung gekündigt (und zwar rechtzeitig) und ich erhalte einen Brief von der Immobiliengesellschaft, wo mir u.A. folgendes mitgeteilt wird: "Den Mietinteressenten muss der Zugang zur Wohnung zwecks Besichtigung gewährt werden. ... Ich weiß nicht, ob ich den zweiten Punkt falsch interpretiere, aber ich nehme an, es geht hier um die Vorbesichtigung zur Überprüfung des Zustands der Wohnung und die Wohnungsabnahme. Meine Frage: Kann ich mich unter diesen Umständen weigern, den Besuch von möglichen Interessenten zur Nachmiete zu gestatten.