Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage der mir von Ihnen mitgeteilten Informationen gerne beantworten möchte.
Wenn Sie die Wohnung zum 01.08.2005 gekündigt haben, schulden sie generell für den gesamten Juli die (gesamte) Miete beziehungsweise die Nebenkosten für die Wohnung. Auch später (nach der Übergabe) schulden sie, soweit Sie keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen haben, grundsätzlich weiterhin den Mietzins, da die reine Nutzungsmöglichkeit ausreicht. Von daher liegt es regelmäßig an Ihnen, eine entsprechende Kostenübernahme mit dem Nachmieter abzuklären. Soweit sie diesbezüglich keine Vereinbarung herbeigeführt haben, dürfte es an einer entsprechenden Erstattungspflicht des Nachmieters fehlen.
Anders wäre dies nur dann zu beurteilen, wenn der Vermieter Ihnen im Juni alle Schlüssel abgenommen hätte, da es dann an der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit fehlt.
Im Normalfall ist das Einfordern der anteiligen Kosten für den Juli schon ein Entgegenkommen des Vermieters. Sollte dieser ihnen aber die komplette Nutzungsmöglichkeit bereits entzogen haben und gegebenenfalls sogar vom Nachmieter bereits eine komplette Miete im Juli zusätzlich verlangen, wäre dies nicht rechtens.
Ich hoffe, Ihnen mit der ersten, summarischen Prüfung der Rechtslage weiter geholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
www.anwaltskanzlei-hellmann.de
Diese Antwort ist vom 21.07.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Wir mussten die Schlüssel nach der ersten juliwoche abgeben!
Verhält sich das nun anders?
Sehr geehrter Fragesteller,
ich denke ja. Sie werden anteilig Miete für Juli zahlen müssen. Aber nur für diese eine Woche. Allerdings liegt ja der Vermieter nah dran, sodass eine so minimale Diskrepanz vorliegt, dass Sie dewegen einen größerem Streit vermeiden können.