Beim ersten Ausbleiben einer ganzen Miete (Februar 06) am 20. 2. an die Mieterin Einschreiben m. Rückschein geschickt: neben einigen mittlerweile schon mehrfach wiederholten Hinweisen (Flurreinigung, Flur freihalten, kein Fahrrad im Flur etc.) die Aufforderung, die ausstehende Miete „unverzüglich“ zu zahlen und „regelmäßig jeweils zu Monatsanfang“ zu zahlen – von der Mieterin keinerlei Reaktion, obwohl sie das Schreiben bekommen haben muss (Rückschein). ... Vom Hausverkäufer hatten wir bei Übernahme des Hauses die Mietkaution in Höhe von 2 Warmmieten (Sparbuch mit Zinsen; wurde durch uns dann auf neues Sparbuch angelegt) zusammen mit einem Abtretungsdokument erhalten, wonach die Kaution – sofern der Vermieter keine Ansprüche darauf hat und sie zurückzahlen würde – anstelle an den Mieter an das Sozialamt zu leiten habe. - Frage: Kann Kaution in so einem Fall auch ausbleibende Mieten kompensieren oder nur Ansprüche unsererseits aus nichtgezahlten Nebenkosten oder Beschädigungen o.ä.?