. +28.10.04 folgende darstellung mit der bitte um Ihre kurzantwort. 1. in den gesamtkosten 880.174,20 dm = 18.834 qm gesamtfläche sind die kosten für den straßengrund von dm 92.672,06 = 1.983 qm enthalten. diesen gesamtkosten von 880.174,20 dm stehen verkaufserlöse der gemeine von 1.018.740,-- gegenüber, die von den anliegern bezahlt wurden. vernachlässigen wir das delta/den gewinn der gemeinde von 138.565,80 dm. 2. die gemeinde entnimmt aus den gesamtkosten von 880.174,20 den straßenanteil von 92.672,06 dm und belstet diesen betrag im rahmen der erschließungskosten. so gesehen haben die anlieger dm 92.672,02 ein zweites mal bezahlt unabhängig vom gewinn der gemeinde. 3. Sie brauchen mir nur zu antworten: überlegung richtig/falsch. und wenn richtig, ist eine klage erfolgreich mit welcher argumentation. wie Sie sehen, geht es also nicht um die verrechnung mit dem gewinn von dm 138.565,80 dm. mit freundlichen grüßen