Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung und unter Berücksichtigung Ihres Einsatz wie folgt summarisch beantworten möchte:
Markenrechtlich gestaltet sich die Rechtslage folgendermaßen:
Allein schon mit der Registrierung – auf eine Nutzung kommt es in diesem Zusammenhang nicht einmal an – dieser Domain können Sie eine Reihe geschützter Rechte von ***** verletzen. Verletzbar sind hier etwa Marken- oder Namensrechte. Es ist davon auszugehen, dass die Inhaberin der anderen Domains durch deren Nutzung die besseren oder älteren Rechte hat. Insgesamt sieht es für Ihr Anliegen, die Domain www.*****.de als Warnung für andere mögliche Betrugsopfer zu nutzen, bedauerlicherweise nicht gut aus.
Es ist im Rahmen dieser Erstberatung aber nicht möglich, dies alles im Detail zu prüfen, da mir z.B. der Text der Abmahnung nicht vorliegt.
Leider kann ich Ihnen hier keine für Sie günstigere Auskunft vermitteln.
Möchte ***** aber lediglich Unterlassung der auf der Homepage getätigten Aussagen oder steht eine Klage wegen Verleumdung im Raum, kann sich die Sache anders gestalten und Ihnen müsste zunächst die Unwahrheit nachgewiesen werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine Überblick über Ihren Problemkreis vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:
Nicht ***** hat mir Gedroht sondern Händler die dieses Produkt Verkaufen.
Können die damit durch kommen?
Hier ist die Email:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da Ihre Internetseite www.*****.de negativ über Produkte berichtet die auch von der +++++ GmbH vertrieben werden, fordern wir Sie dazu auf die von Ihnen betriebene Seite www.*****.de umgehend aus dem Internet zu entfernen.
Sollten Sie dieser Aufforderung bis zum 15.06.2006 nicht nachgekommen sein , werden wir diesen Vorgang an unsere Rechtsabteilung weiterleiten.
Da in Ihrer Website Informationen gemäß §6 des Gesetzes über die Nutzung von Telediensten (Teledienstegesetz -TDG) fehlen, erfolgt ebenfalls am Freitag, den 15.16.2006 die Meldung Ihrer Website an die zuständigen Stellen.
In Erwartung Ihrer Stellungnahmen verbleiben wir
--
mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
in der Schilderung oben schreiben Sie von E-Mails vom Hersteller *****, weshalb ich von einer markenrechtlichen Abmahnung ausgegangen bin.
Im Bezug auf die Möglichkeiten der Vertriebsfirmen kann eine abschließende Beurteilung aufgrund der mir zur Verfügung stehenden Informationen leider nicht vorgenommen werden. Insbesondere kenne ich die Strukturen der ***** GmbH nicht, die möglicherweise die Rechte von ***** in Deutschland wahrnimmt.
Grundsätzlich ist es aber möglich, dass Sie die Darstellung auf Ihrer Homepage unterlassen müssen, weil berechtigte Interessen der ***** GmbH schutzwürdiger als Ihre Prangerwirkung angesehen werden könnten. Hier könnten Sie sich leider einem mit hohen Kosten verbundenen Rechtsstreit ausgesetzt sehen, den Sie am Ende nicht unbedingt gewinnen. Natürlich können Sie es darauf ankommen lassen, nur verlieren Sie dann vielleicht noch mehr Geld wegen *****.
Ihre Homepage erfüllt tatsächlich nicht den Anforderungen des § 6 TDG
, weshalb Sie das Impressum überarbeiten sollten, um Abmahnungen zu entgehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage beantworten. Ich bedaure, Ihnen kein für Sie günstigeres Ergebnis mitteilen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt