Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Fragen zu folgender Situation: A und B suchen sich eine Wohnung, allerdings unterschreibt A alleine den Mietvertrag zum 1.8.und alle anderen Verträge ( Gas, Strom,...). ... B denkt (drei Monate Kündigungsfrist laut Mietvertrag) die restliche Miete kann mit der Kaution verrechnet werden und bezahlt im Dezember und Januar keine Miete mehr ( Kaution wurde ja von B bezahlt und würde an A ausbezahlt,da A Mieter der Wohnung ist). ... Meine Fragen: Darf V einfach so die Schlösser austauschen und dieses Geld von der Kaution abrechnen,wenn A noch offizieller Mieter im Zahlungsverzug ist?