Variables Gehalt bei Freistellung
vom 17.5.2010
60 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
April bestätigte er schriftlich diese Freistellung bei Fortzahlung meiner „vertraglich vereinbarten Bezüge". ... Nun meine Fragen: 1.Habe ich auch während der Zeit der Freistellung ganz oder teilweise Anspruch auf das variable Gehalt? 2.Kann mein Arbeitgeber die für 2010 bereits ausgezahlten variablen Gehaltsbestandteile wieder zurückfordern bzw. sie direkt abziehen und mit Ansprüchen aus anderen Jahren verrechnen?