Ich habe ein problem mit meinem Arbeitgeber er hat mich am 13.05.19 angestellt mit einer probezeit von 6 monaten danach läuft der vertrag unbefristet weiter. Ich wurde gekündigt am 21.11.19 aber auf dem 1 kündigungsschreiben steht 21.10.19 drauf, daraufhin habe ich in angerufen und es im mitgeteilt jetzt habe ich eine andere Kündigung mit dem 03.12.19 datum drauf und eine freistellung ab dem 21.10.19 bis zum 32.12.19 erhalten mit der Kündigung.
Ich habe vorhin ein anruf erhalten von meinem chef und er meinte das er mich eventuell wieder einstellen kann ab mitte januar wenn es so weiter läuft das er arbeit reinbekommt weil er mich gekündigt hat weil es keine arbeit gibt und ich habe natürlich klage eingelegt und wollte vors arbeitsgericht, am telefon hat er mir gesagt ob wir uns nicht anders einigen wollen das ich wieder vielleicht anfangen darf ab mitte januar ich war schockiert aber natürlich will ich die Arbeit zurück haben und was und wie kann ich es mit meinem chef ausmachen nicht das ich verarscht werde von ihm und er es nur extra macht das ich nicht vors arbeitsgericht gehe ich bitte um hilfe. Wäre sehr dankbar wenn ein Anwalt mir helfen kann was genau ich mit meinem chef ausmache und natürlich alles schriftlich damit ich nicht auf die schnauze falle.
Sicher können Sie nur sein, wenn der Arbeitgeber Ihnen die Wiedereinstellung schriftlich zusichert bzw. Sie bereits jetzt einen vom Arbeitgeber unterschriebenen neuen Arbeitsvertrag mit Arbeitsbeginn z.B. 15.01.2020 erhalten, den Sie auch unverzüglich unterschreiben.
In diesem Vertrag dürfte dann keine erneute Probezeit vereinbart und die Kündigung vor Arbeitsantritt müsste ausgeschlossen werden.
Ich kann zwar nicht einschätzen, ob Sie mit einer Kündigungsschutzklage Erfolg haben.
Jedoch könnten Sie - wenn rechtzeitig innerhalb von drei Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens Klage beim Arbeitsgericht erhoben wird - auch vor dem Arbeitsgericht eine Einigung erzielen.
Wenn es zu einer außergerichtlichen Einigung kommt, könnten Sie die Klage dann auch zurücknehmen.