Beitragsbemessung Krankenversicherung
beantwortet von
Rechtsanwältin Iris Sümenicht / Bielefeld
Im Steuerbescheid, den die Krankenkasse zur Beitragsbemessung heranzieht, werden die Einkünfte aus Vermietung und Vrepachtung von xxxxx€ deklariert (Das sind Mieteinnahmen abzuglich Werbungskosten (Zinsen (aus der Investition),Abschreibungen,Erhaltungsaufwendungen etc.)). ... Nebenfrage: Sind denn die Werbungskosten (Zinsen, Abschreibungen und andere Aufwendungen) von den Einnahmen abziehbar und welche Regeln gelten dabei?