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Begriffe in ESt-Erklärung, Anlage Vermietung: Erhaltungsaufwand, s. Kosten, Betrk.

| 21. September 2024 12:09 |
Preis: 40,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


14:24

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Vorblick auf die Erstellung der Est-Erklärung 2024 bitten wir um Erläuterung der Begriffe:

Erhaltungsaufwand,
Betriebskosten,
sonstige Kosten,
Anschaffungs/-nebenkosten,
Herstellungskosten

die in der Anlage Vermietung und Verpachtung aufgeführt sind.

Sachverhalt:
Wir haben in 2024 ein Mehrfamilienhaus für 650 TEURO im Privatvermögen gekauft und primär in Eigenleistungen repariert, modernisiert (neuer Boden, Wände gestrichen, neue Duschkabine etc.), Geräte < 1.000 EURO wurden angeschafft, eine Malerfirma hat z.B. die Fassade und Balkone neu gestrichen (nicht gedämmt).
Wir wollen nun auch noch eine Wärmepumpe in 2024 anschaffen.
Alle Kosten würden wir gerne in einem Jahr in der Est.-Erklärung ansetzen
Damit wir den Erhaltungsaufwand von 15% (bezogen auf den Gebäudewert!) nicht überschreiten bzw. so gering wie möglich ausschöpfen für zukünftige Kosten, die dem Erhaltungsaufwand zugeordnet werden müssen, ist unsere Frage welche Belege / Kosten wir welchen o.g. Begriffen zuordnen müssen, damit wir wissen, wie hoch der Erhaltungsaufwand bereits ausgeschöpft ist.

Im Groben geht es um folgende Belege, die wir gerne den richtigen Begriffen/Positionen in der ESt-Erklärung der Anlage Vermietung / Verpachtung ansetzen würden:

Materialbeschaffungen (z.B. Waschbecken, Farbe, Werkzeug, Laminat, Farben,
Betriebsstoffe (z.B. Benzin)
Anschaffung von Geräten < 1.000 EURO wie z.B. Motorsense, Astsäge, Kehrmaschine sowie Mobiltelefon, Ipad, Notebook für die Verwaltung aller unserer Immobilien
Prepaid-Mobilfunkkarte für Immo.-Verwaltung
Fahrtkosten (km-Geld mit eigenem Privat-PKW) für die Materialbeschaffungen, Fahrten zum Objekt
Rechnungen der Malerfirma ca. 17.500 EURO
Rechnung für den Austausch der Ölzentralheizung gegen eine Wärmepumpe -> Zusatzfrage: Welche Kosten können angesetzt werden, wenn es Fördermittel gibt?
Handwerkerrechnungen
Anzeigen für die Vermietung von Wohnungen
Kosten z.B. für ein Restnutzungsgutachten
Kosten für z.B. Grundbuchauszug für die Finanzierung des Objektes
Anschaffung von Möbel und Inventar für eine möbliert vermietete Wohnung
Kosten für die Anmietung von Gerüst, Anhänger
Zins für einen nicht grundbuchrechtlich abgesicherten Modernisierungskredit
CO2-Abgabe die vermieterseitig zu tragen ist

Vielen Dank für Ihre Antwort.

21. September 2024 | 12:40

Antwort

von


(296)
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
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Um Ihre Frage zu beantworten, ist es wichtig, die verschiedenen Begriffe und deren steuerliche Behandlung zu verstehen:



1. **Erhaltungsaufwand**: Dies sind Kosten, die anfallen, um den bestehenden Zustand einer Immobilie zu erhalten oder wiederherzustellen. Dazu gehören Reparaturen und Instandhaltungen. Diese Kosten können in der Regel sofort als Werbungskosten abgezogen werden. Beispiele aus Ihrem Fall wären das Streichen der Wände und der Austausch der Duschkabine.



2. **Betriebskosten**: Diese umfassen laufende Kosten, die durch den Betrieb der Immobilie entstehen, wie z.B. Wasser, Strom, Müllabfuhr. Diese Kosten sind ebenfalls sofort abziehbar.



3. **Sonstige Kosten**: Hierunter fallen Kosten, die nicht direkt in die anderen Kategorien passen, aber dennoch im Zusammenhang mit der Vermietung stehen, wie z.B. Fahrtkosten oder Verwaltungskosten.



4. **Anschaffungs-/Nebenkosten**: Diese sind mit dem Erwerb der Immobilie verbunden, wie Notarkosten oder Grundbuchgebühren. Sie erhöhen die Anschaffungskosten der Immobilie und werden über die Abschreibung abgesetzt.



5. **Herstellungskosten**: Diese entstehen, wenn die Immobilie wesentlich verbessert oder erweitert wird. Solche Kosten sind nicht sofort abziehbar, sondern müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Der Einbau einer Wärmepumpe könnte als Herstellungskosten angesehen werden, insbesondere wenn er den Standard der Immobilie erheblich verbessert.



**Zuordnung der Belege:**



- **Materialbeschaffungen** (z.B. Waschbecken, Farbe): Erhaltungsaufwand, wenn sie der Instandhaltung dienen.

- **Geräte < 1.000 EURO**: Sofort abziehbar als geringwertige Wirtschaftsgüter.

- **Prepaid-Mobilfunkkarte**: Verwaltungskosten, sofort abziehbar.

- **Fahrtkosten**: Werbungskosten, sofort abziehbar.

- **Rechnungen der Malerfirma**: Erhaltungsaufwand, sofort abziehbar.

- **Wärmepumpe**: Möglicherweise Herstellungskosten, über Abschreibung absetzbar.

- **Handwerkerrechnungen**: Je nach Art der Arbeiten Erhaltungs- oder Herstellungskosten.

- **Anzeigen für Vermietung**: Werbungskosten, sofort abziehbar.

- **Restnutzungsgutachten**: Verwaltungskosten, sofort abziehbar.

- **Grundbuchauszug**: Anschaffungsnebenkosten, über Abschreibung absetzbar.

- **Möbel und Inventar**: Sofort abziehbar, wenn geringwertige Wirtschaftsgüter.

- **Anmietung von Gerüst, Anhänger**: Erhaltungsaufwand, sofort abziehbar.

- **Zins für Modernisierungskredit**: Werbungskosten, sofort abziehbar.

- **CO2-Abgabe**: Betriebskosten, sofort abziehbar.



**Fördermittel**: Wenn Fördermittel in Anspruch genommen werden, mindern diese die abziehbaren Kosten. Die verbleibenden Kosten können dann entsprechend der oben genannten Kategorien abgezogen werden.



Es ist wichtig, die Belege klar zu dokumentieren und die Zuordnung nachvollziehbar zu gestalten, um bei einer möglichen Prüfung durch das Finanzamt vorbereitet zu sein.


Rückfrage vom Fragesteller 21. September 2024 | 13:57

Danke für Ihre schnelle Rückmeldung:

Die Positionen "geringwertige Wirtschaftsgüter" und "Werbungskosten" sind nach meiner Information nicht der Anlage "Vermietung und Verpachtung" aufgeführt.

Wo kann man diese richtigerweise behelfsweise ansetzen?

Das Thema "Wärmepumpe" würden wird gerne konkretisiert haben insbesondere unter welchen Voraussetzungen man diese ggf. im ersten Jahr komplett abschreiben kann.

Vielen Dank für Ihre Mühe und Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 21. September 2024 | 14:24

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Werbungskosten können in der Steuererklärung wie folgt angesetzt werden:



1. **Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):**

- Diese können in der Anlage "Vermietung und Verpachtung" unter den Werbungskosten angesetzt werden. Sie sind sofort abziehbar, wenn die Anschaffungskosten unter 1.000 Euro liegen. Es gibt eine spezielle Zeile für GWG in der Anlage V.



2. **Werbungskosten:**

- Werbungskosten im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung werden ebenfalls in der Anlage V angegeben. Dazu gehören alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Mieteinnahmen stehen, wie z.B. Fahrtkosten, Verwaltungskosten oder Anzeigenkosten.



**Wärmepumpe:**



- Die Wärmepumpe könnte als Herstellungskosten angesehen werden, wenn sie den Standard der Immobilie erheblich verbessert. In diesem Fall wären die Kosten über die Nutzungsdauer abzuschreiben.

- Eine vollständige Abschreibung im ersten Jahr wäre nur möglich, wenn die Wärmepumpe als Erhaltungsaufwand eingestuft wird, was unwahrscheinlich ist, wenn sie den Gebrauchswert des Gebäudes erhöht.

- Wenn Fördermittel in Anspruch genommen werden, mindern diese die abziehbaren Kosten.



Es ist wichtig, die genauen Umstände und den Umfang der Arbeiten zu dokumentieren, um die richtige steuerliche Behandlung sicherzustellen.

Ergänzung vom Anwalt 25. September 2024 | 11:35

Guten Tag, ich melde mich nochmal kurz: Würden Sie mir bitte einen kleinen Gefallen tun und auf meiner Kanzleiseite bei Trust Pilot eine Bewertung abgeben?

Ich bin ihnen sehr dankbar bereits hier so eine tolle Bewertung abgeben zu haben.
Bei Trustpilot hätte es für mich den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.

Viele Grüße Schulze

https://de.trustpilot.com/review/msadvocate.net



Noch ein Nachtrag: Fall es Sie interessiert, ich habe zum Thema Auswandern, Immobilien, Steuern und Gründung im Ausland, sowie Datenaustausch zwischen Behörden ein Ebook geschrieben. Mit Kindle Abo ist das kostenlos. Ich dachte mir bei Ihrer Frage im Ticket hier interessiert Sie das ggf.

Anbei der Link:

https://www.amazon.de/Auswandern-ultimative-Guide-Strafrecht-Fragebogen-ebook/dp/B0DCHNXZ8W/ref=sr_1_4?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&crid=JMWBO7OBLZCV&dib=eyJ2IjoiMSJ9.4mcunFeZTgW7Z4-jMiL4Lg3LWjDN5M_dLUfsv14TYbTnKuUVo02Ry8ZtqG0cn-t9asQKI8yGLUHQ02kmA3dKKOlZGXhXcdeeEDyDwibHYjPaZjqHc5dSOY6FNlGa3fHZDwPV-UAYgej5Z3CtJj17Bqwbx96_3fSwnIJoGr2oIqTP1NVgp7aMcUgBOp88YJ52TNmt2weV64BUCjfnkUWLUw422JVGq_iAefus0FZA5zU.klEy08MD5J2ogb5OlOrp0CociKSnCMNLmw3vEqz9cwE&dib_tag=se&keywords=guide+auswandern&qid=1725959706&sprefix=guide+auswandern,aps,93&sr=8-4

Ich habe zudem einen Youtube Channel zum Auswandern und Steuerrecht:

www.youtube.com/@msadvocate2023

Bewertung des Fragestellers 21. September 2024 | 14:53

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