Gesonderte Gebühr für Rückfragen des Finanzamtes (Bearbeitung der Steuererklärung)
vom 5.7.2020
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Sonja Stadler / Wuppertal
Das Finanzamt verlangte den Beweis eines in der Steuererklärung enthaltenen Sachverhaltes (doppelte Hausführung; meine Frau und ich mussten berufsbedingt 6 Monate lang voneinander getrennt leben). ... Der Verantwortliche für die Beantwortung der Fragen des Finanzamtes war ein Partner (Qualifikation: RA/StB/FAfStR/FAHGR) der Steuerberatungsgesellschaft, der uns 90 Minuten seiner Zeit für 260 Euro Netto pro Stunde in Rechnung stellte. ... Wenn nicht, warum hat die Steuerberatungsgesellschaft ohne unsere Zustimmung die Aufgabe, die Fragen des Finanzamtes zu beantworten, einem Partner und nicht einem angestellten Steuerberater bzw.