Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.Ich lies im Netz, dass auch wenn die Ehepartnerin nicht in Deutschland lebt, und Hausfrau oder arbeitslos ist, ich Anrecht auf die Steuerklasse 3 habe.
Das ist korrekt, § 1a EStG
2. Als Steuerpflichtiger müssen Sie dem FA die Nachweise, die für Ihre Steuerpflicht relevant sind vorlegen. Sonst kann das FA nicht entscheiden. Als Nachweis, dass Ihre Ehefrau im EU Ausland lebt und dort steuerpflichtig ist. Ist eine Bescheinigung EU/EWR
der ausländischen Steuerbehörde zur Einkommensteuererklärung. Diese haben Sie vermutlich auch erhalten. Hier ist z.B. auf Italienisch
https://finanzamt.brandenburg.de/media_fast/4055/EU-EWR%20italienisch.pdf
Sie können die Bescheinigung per Post an das Italienische FA senden mit der bitte, diese aufgefüllt an Ihre Ehefrau in Italien zurücksenden.
Das italienische Finanzamt wird aber die Bestätigung nur dann abgeben, wenn Ihre Ehefrau dort steuerlich gemeldet ist. Daher bringt Ihnen nichts, persönlich dort vorzusprechen, wenn sie dort steuerlich nicht gemeldet ist. Das geht aus dem Sachverhalt nicht hervor. In beiden Fällen kann sie aber sich online registrieren und ein Postfach bekommen (ähnlich wie elster in D)
https://www.agenziaentrate.gov.it/wps/content/Nsilib/NSD/Dienste/Steuerpostfach/
Sie kann dann Daten zu ihrer steuerlichen Anmeldung abrufen. Diese alternative Bescheinigung können Sie dann beim FA in D einreichen. Ob das FA das als Nachweis anerkennt kann ich nicht sagen, aber Sie können das versuchen, bevor Sie los fahren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen