Reiserecht - Flugverspätung
vom 25.10.2005
20 €
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In meinem Fall, keine Pauschalreise, allerdings Charterfluggesellschaft, Flugpreis ca. 1050 Euro, wäre also eine Erstattung von rund 500 Euro für den Rückflug zu erwarten. Leider lässt sich die Fluggesellschaft nur auf eine sehr viel geringere Entschädigung ein (315 Euro) und beruft sich auf die so genannte Frankfurter Tabelle.