Klärung der Erbfolge
Sehr geehrte Damen und Herren, Ende letzten Jahres 2008 ist mein Vater verstorben. ... Zu Nacherben berufe ich: 1. meinen Sohn ... 2. meine Tochter ... Der Nacherbfall tritt ein im Falle der Wiederverheiratung der Vorerbin oder deren Ableben, spätestens jedoch am 31.12.1995. ... ______________________________________________________ Offensichtlich hatte mein Vater doch damit den Wunsch, spätestens am 31.12.1995 den Nacherbfall eintreten zu lassen.