Ändern die Art des Aufenthalts
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Sehr geehrte Damen und Herren, Am 01.07.2015 bin ich nach Deutschland als Studentin (Promotion) gekommen. am 01.02.2016, mein Frau ist nach Deutschland auch gekommen als Familiennachzug , sie hatte Aufenthalt Abs.30. seit 10 Monaten arbeitet meine Frau und sie hat vertrag bis 2021 und sie hat ihre Aufenthalt von Abs.30 zu Abs.18 geandert. darf ich meine Aufenthalt von Abs.16 zu Abs.30 ändern wegen meine Frau?? ... Soll ich beantragen oder direkt an die Ausländerbehörde gehen?