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Bleiberecht ausländischer Ehefrau nach Trennung

28. Februar 2015 21:04 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Widerruf einer Aufenthaltserlaubnis bei Trennung der Eheleute vor Ablauf von 3 Jahren

Hallo zusammen,

meine Frau ist serbische Staatsbürgerin. Wir sind seit ca. 1 Jahr und 2 Monaten verheiratet und wohnen in einer gemeinsamen Wohnung. Sie hat kein eigenes Einkommen. Ich beabsichtige mich in Kürze zu trennen und wollte daher folgendes wissen:

Mit meinem Auszug (sie wird die Wohnung nicht verlassen) beginnt ja das Trennungsjahr. Ihre Aufenthaltserlaubnis gilt ab der Hochzeit für zwei Jahre.

Zeige ich nun nach der Trennung diese bei den Behörden an, wie ist dann das weitere Verfahren? Wird das Amt die Aufenthaltserlaubnis sofort widerrufen bzw. wann oder wird das überhaupt vor dem Ablaufen der ursprünglich bewilligten zwei Jahre geschehen?

Danke für Ihre Antwort.

28. Februar 2015 | 21:54

Antwort

von


(95)
Hans-Sachs-Weg 11
40699 Erkrath
Tel: 017644551049
Web: https://www.arianehansen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn Sie die Trennung bei der Ausländerbehörde anzeigen, wird die Aufenthaltserlaubnis Ihrer Ehefrau widerrufen werden, da die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr vorliegen. Dies wird dann auch vor Ablaub der 2 Jahre geschehen.
Um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erhalten, müsste Ihre Frau drei Jahre verheiratet sein.

Falls Sie nicht möchten, dass der Aufenthalt Ihrer Ehefrau widerrufen und sie möglicherweise abgeschoben wird, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.

Gerne steht meine Kanzlei Ihnen dafür zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht

ANTWORT VON

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