Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie die Trennung bei der Ausländerbehörde anzeigen, wird die Aufenthaltserlaubnis Ihrer Ehefrau widerrufen werden, da die Voraussetzungen für die Erteilung nicht mehr vorliegen. Dies wird dann auch vor Ablaub der 2 Jahre geschehen.
Um ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu erhalten, müsste Ihre Frau drei Jahre verheiratet sein.
Falls Sie nicht möchten, dass der Aufenthalt Ihrer Ehefrau widerrufen und sie möglicherweise abgeschoben wird, sollten Sie sich unbedingt anwaltlich beraten lassen.
Gerne steht meine Kanzlei Ihnen dafür zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Ariane Hansen
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Rechtsanwältin Ariane Hansen
Fachanwältin für Strafrecht