Sehr geehrte Damen und Herren, für folgendes Problem brauche ich dringend eine arbeitsrechtliche Darstellung: 1. ich war leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 des BetrVG (IT-Leiter). 2. ich habe am 13.02.2006 aufgrund von Mobbing fristgerecht zum 31.05.2006 gekündigt. 3. da ich die 3-monatige Sperrfrist für Arbeitslosengeld ver- meiden wollte, riet mir meine Beraterin von der Agentur für Arbeit, ein Standardformular auszufüllen. ... Mobbing) dar- gestellt. ... Da dieses Formular an meinen Arbeitgeber zur Stellungnahme ging, wurde ich 4. am 31.03.2006 von meiner Arbeit freigestellt, mit der Begründung, daß ich gegen die Verschwiegenheitspflicht ver- stoßen habe.