EU-Domain / ADR-Verfahren /
vom 30.7.2007
40 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Elmar Dolscius / Kronberg
Derzeitiger Domaininhaber ist ein holländischer Domainhändler(www.buymydomains.eu), der bereits beim zuständigen tschechischen Gericht (www.adr.eu) aufgrund des dortigen Verfahrens Nr.: 04249 als Domainhändler bezeichnet wurde. ... Habe ich Aussichten, dass das ADR-Gericht ausschließlich aufgrund meines Namensrechtes nach §12 BGB die Herausgabe der Domain an mich beschließt, vor dem Hintergrund, dass der derzeitige Domaininhaber keine besonderen, schützenswerten Rechte genießt, sondern im Gegenteil eher niedriger zu bewertende Rechte hat, da er diese Domain ausschließlich zur kommerziellen Verwertung (Domaingrabbing) hat registrieren lassen. 2. ... ADR-Verfahren in deutscher Sprache führen zu können?