Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Mahnverfahren-lohnt sich Gang zum Gericht?

| 28. Dezember 2006 18:51 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


09:53

Hallo, ich habe für eine Einzelfirma(Inhab.Ehemann)Messearbeiten
durchgeführt.Die Ehefrau war bei jeder Messe dabei,zuständig für
finanzielle Fragen, Messeplanung und im Verkauf tätig.Beide haben sich unter falschem Nahmen vorgestellt und e-mails beantwortet.Nach offenen Rechnungen wurde ein Mahnverfahren gesamtschuldnerisch gegen beide erhoben.Einschreiben m. Rückschein Mahnbescheid usw. wurden unter der bekannten Adresse angenommen, Vollstreckungsbescheid kam zurück.Beide sind unter einer anderen Adresse gemeldet, eine Firma ist auch nicht eingetragen.Lohnt sich ein Gerichtsverahren gegen die Ehefrau(hat am 5.12. Einspruch gegen am 31.10.06 zugestellten Mahnbescheid erhoben)Mails und Zeugen sind vorhanden. Der Mann ist bereits wegen Betrugs in mehreren ähnlichen Fällen rechtskräftig verurteilt.Kann parallel eine Anzeige gegen einen oder beide wegen Betrugs gestellt werden?

28. Dezember 2006 | 19:12

Antwort

von


(697)
Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
Diese Anwältin zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:

Es kann ein gerichtliches Verfahren gegen die Auftraggeber angestrengt werden, auch wenn diese unter falschen Namen bzw. Firma gehandelt haben. Die Auftraggeber haften dennoch. Das Verfahren ist gegen die richtigen Namen der Auftraggeber zuführen. Es kann zunächst unter Sachverhaltsdarstellung eine Rubrumsberichtigung beantragt werden und das bisherige Verfahren weitergeführt werden. Sollte das Gericht dies ablehnen, so müsste ein neues Verfahren mit den richtigen Namen der Auftraggeber angestrengt werden. Die bisher entstandenen Kosten des Mahnverfahrens können in dem neuen Verfahren als Schadensersatz beansprucht werden. Gegen die Ehefrau wird das Verfahren Erfolg haben, wenn diese auch von der Messung profitiert hat.

Es kann gleichzeitig gegen den Auftraggeber und Ehefrau bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Betrug bzw. anderer in Frage kommender Delikte gestellt werden. Die Staatsanwaltschaft entscheidet letztendlich ob, gegen wen und auf Grund welcher Straftat die Angelegenheit zur Anklage kommt. Der Ausgang des Strafverfahrens entfaltet jedoch für das zivilrechtliche Verfahren keine Wirkung, genauso im Umkehrfall.

Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.


Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich gern für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats.


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin

Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351/2 69 93 94
Fax: 0351/2 69 93 95
e-mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de


Rückfrage vom Fragesteller 28. Dezember 2006 | 20:14

Falls Ehemann und Ehefrau zahlungsunfähig sind,welche Kosten
bleiben an mir hängen (Gerichtskosten, Zeugengebühren), auch wenn ich vor Gericht meine Ansprüche durchsetzen kann?

Im Übrigen vielen Dank für Ihre schnelle und informative Auskunft.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Dezember 2006 | 09:53

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihre Nachfrage wie folgt beantworten:

Die Gerichtskosten müssten von Ihnen als Kläger als Vorschuss geleistet werden und evtl. auch für Zeugen je nach Aufforderung des Gerichtes. Diese Kosten sind von Ihnen zu tragen, falls die Gegenseite zahlungsunfähig ist. Ebenso verhält es sich mit Kosten eines Rechtsanwaltes. Die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten ist abhängig von der Höhe des Streitwertes.

Ich hoffe Ihre Nachfrag zufriedenstellend beantwortet zu haben.


Mit vorzüglicher Hochachtung

Simone Sperling
Rechtsanwältin

Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel.: 0351/2 69 93 94
Fax: 0351/2 69 93 95
e-mail: sperling@anwaltskanzlei-sperling.de

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Antworterfolgte schnell, klar verständlich

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Simone Sperling »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER
5/5,0

Antworterfolgte schnell, klar verständlich


ANTWORT VON

(697)

Enderstr. 59
01277 Dresden
Tel: 0351/2699394
Tel: 0900 1277591 (2,59 €/. ü , )
Web: https://www.anwaltskanzlei-sperling.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Fachanwalt Familienrecht, Verkehrsrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Inkasso, Fachanwalt Erbrecht