FLEXSTROM-Rechnung mir falschen Tarifen
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Hallo die Damen und Herren, bei Flexstrom wird ein festes jährliches Kontingent an Stom eingekauft. Wenn der Verbrauch darunter ist, so hat man keinen Anspruch auf Erstattung. Wenn der Verbrauch darüber ist, muß man den Mehrverbrauch bezahlen.