Aufhebungvetrag
vom 9.9.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Yvonne Müller / Heilbad Heiligenstadt
Beendigung des Arbeitsverhältnisses Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis zur Vermeidung einer ansonsten unausweichlichen Arbeitgeberkündigung aus krankheitsbedingten Gründen einvernehmlich unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zum 31.10.2024 beendet wird. ... Resturlaub Der Mitarbeiter ist derzeit im Krankenstand und wird dies voraussichtlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterhin sein. ... Schlussbestimmungen Der vorliegende Vertrag wird zweifach ausgefertigt und von beiden Parteien unterschrieben.