Kann das Jugendamt bzw.Sozialamt den zu wenig gezahlten Kindesunterhalt für die Vergangenheit zurück
Guten Tag, folgende Situation:mein Kind wird bald 18 und befindet sich in Ausbildung.Ein Titel ist nicht vorhanden.In der Vergangenheit habe ich immer Auskünfte über mein Einkommen erteilt und wenn ich nicht gerade Arbeitslos war,immer Kindesunterhalt gezahlt.Mal 60 Euro,mal 150 ,mal 300 Euro im Monat,je nach Einkommen und Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle.Meines Wissen nach,hat die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss bekommen.Wir haben kein Kontakt.Meine Fragen sind: -Kann das Jugendamt bzw.Sozialamt das zu wenig gezahltes kindesunterhalt für die Vergangenheit zurückfordern? -Darf ich ohne weiteres die Unterhaltszahlung einstellen wenn das Kind 18 ist?