Sehr geehrte Fragestellerin,
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Sie werden gerichtlich keine Chance haben, eine Besuchspflicht gibt es nicht.
Von einem Zwangskontakt würde ich persönlich auch keine hohen Erwartungen haben.
Ich kann Ihnen daher nur raten, entsprechende Gespräche mit Ihrem Sohn zu führen und evtl. externe Hilfe hinzuzuziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich.
Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt