Wegerecht / Zufahrt zu einem Garagenhof
vom 8.9.2019
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Dieser Zustand wurde von uns immer akzeptiert und ist auch schon seit ca. 20 Jahren so, es gab mit dem Eigentümer aber nie Ärger. ... Der neue Eigentümer hat auch noch über sein eigenes Grundstück eine Zuwegung zu dem Garagenhof, die aber nicht für KFZ geeignet ist, sondern lediglich zu Fuß, per Rad und für Motorräder tauglich ist, aufgrund der Baubreite zwischen 2 Häusern. ... Haben wir das Recht, den Weg zu dem hinteren Garagenhof durch eine Schranke in unserer Einfahrt zu versperren, so dass nur noch unsere Mieter zu Ihren Garagen kommen, mit einem Schlüssel zur Schranke?