Sicherungsgläubiger WEG-Wohngebäudeversicherung ohne Verwalter
Um in einem solchen Fall Verischerungsanspruch zu haben ohne dass ein Verschulden vorliegt (zufließendes Wasser ist ja keine Immission, es gäbe höchstens eine Verschuldenshaftung für den mittelbar betroffenen, wenn ein technischer Mangel nachweislich nicht behoben wurde) haben wir auf Anraten eines Versicherungsvertreters als WEG versichert,. ... Ist das wirklich schlüssig - mir kommen da mitloerweile Zweifel... a) Wenn jetzt ein beidseitger Wasserschaden eintritt, der seine Ursache in einer Hälfte hat ist zwar beides mal die WEG geschädigt, aber dadurch dass zwei Teilverträge bestehen ist der Schaden in der mittelbar betroffenen Hälfte streng genommen wieder nicht gedeckt weil das Objjekt nicht als ganzes versichert ist, oder? ... An die WEG-Parteien die im Grundbuch Teileigner sind sofern keine Belastungen drauf sind oder gibt es gar eine Gefahr dass diese Versicherung ungültig abgeschlossen ist c) Wäre es da nicht sinnvoller gewesen doch nur einen Vertrag als WEG abzuschließen weil womöglich der Schaden ohnhin an die Teileigentümer bzw. an Wiederhersteller/Bauunternehen auszuszahlen ist ?