gütetermin
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
1 wurde mir fristlos gekündigt.Ich wies die Kündigung zurück,da keine Gründe für eine ausserordentliche Kündigung vorlagen Dies wude seitens des Arbeitgebers akzeptiert. ... Der Richter hat vorläufig entschieden, das die Kündigungsfrist zu 29.11.rechtmässig sei, da die Kündigung mir am 15.11. zugegangen ist und mit der Verlängerung von 14 Tagen die Frist gewahrt war. Ich habe also zwei fristlose Kündigungen von 2 verschiedenen Personen bekommen.