Pflichtteil an Stiefmutter?
Seit 15.01.05 ist die Scheidung rechtskräftig und am 01.03.05 ist mein Vater verstorben.Da er kein Testament mehr aufsetzen konnte, sind wir 3 Schwestern die Erben und laut <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1586b.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1586b BGB: Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten">§ 1586b BGB</a> unserer Stiefmutter Unterhaltspflichtig mit einer monatlichen Zahlung bis ihr Pflichtteil (Summe ist bekannt) aufgebraucht ist.Nun habe ich aber gelesen das ihr nur dann Unterhaltszahlung zusteht wenn sie bedürftig ist.