Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Der Pflichtteilsanspruch besteht gemäß § 2303 BGB
in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. In Ihrem Fall ist beim vorliegen dreier Abkömmlinge nach den gesetzlichen Regelungen (vgl. § 1924 BGB
) ein Erbteil in Höhe von jeweils einem Drittel für jedes Kind gegeben, soweit es keinen Ehegatten gibt.
Der Pflichtteilsanspruch ist bei dieser Konstellation also 1/6 für jedes Kind (Hälfte von 1/3). Auf den Nachlass insgesamt bezogen, ergibt sich ein Gesamtpflichtteil von ½ bezogen auf den Nachlass (3 mal 1/6).
Die Ausführungen in Bezug auf die in den Nachlass gefallene Eigentumswohnung sind nicht richtig. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch, vgl. § 2317 BGB
, der nach § 2311 BGB
am Wert des Nachlasses zu bemessen ist. Somit erbt der Lebensgefährte alles und Sie und Ihre Geschwister haben eine Geldanspruch gegen ihn in Höhe der Hälfte des Wertes des Nachlasses. Wenn dem Lebensgefährten schon eine Hälfte der Immobilie gehörte, dann ist folglich auch nur die andere Hälfte der Immobilie in den Nachlass gefallen. Der Pflichtteil berechnet sich dann auf der Grundlage des halben Wertes der Immobilie und dem Barvermögen bzw. sonstigen Vermögen der Mutter.
Sie sollten den Lebensgefährten zur Zahlung des auf der o.g. Grundlage ermittelten Geldanspruches auffordern und eine Frist hierzu setzen. Zahlt er nicht fristgemäß, so sollten Sie die Sache einem Kollegen zur eventuell gerichtlichen Geltendmachung vorlegen. Der Anspruch auf den Pflichtteil verjährt nach § 2332 BGB
in 3 Jahren seit Kenntnis vom Erbfall und von der beeinträchtigenden Verfügung.
Diese Antwort ist vom 20.08.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Wenn z. B. der Verkehrswert der Immobilie ca. 90.000 Euro beträgt und das Barvermögen 79.000 Euro, was würde das als Pflichtteil für die Kinder ausmachen, also: was könnte ich als Pflichtteil ansetzen und was für eine Frist könnte ich dem Lebensgefährten meiner verstorbenen Mutter setzen?
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn der Nachlass demnach 169.000,-- EUR beträgt, ist der Pflichtteil insgesamt 84.500,- EUR. Also für jedes Kind 28.166,66 EUR.
Wenn der Nachlass 124.000,- EUR beträgt, weil Ihre Mutter nur einen hälftigen Eigentumsanteil hatte, weil der andere schon im Eigentum des Lebensgefährten stand (siehe meine obigen Ausführungen, das kommt in der Sachverhaltsschilderung nicht deutlich heraus) so beträgt der Pflichtteil insgesamt 62.000,-- EUR insgesamt also für jedes Kind 20.666,66 EUR.
Bei Klarheit über die Vermögenswerte halte ich eine Fristsetzung von einem Monat für angemessen.