Muss ich das nachvertragliche Wettbewerbsverbot annehmen?
vom 10.11.2007
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Für die Dauer des Wettbewerbsverbots nach Ablauf des Vertrages verpflichtet sich die XXX, dem ausgeschiedenen Angestellten 60% seines letzten Bruttogehalts (nur fixes Gehalt), mindestens jedoch die Hälfte der von ihm zuletzt bezogenen Monatsvergütung (fixes Gehalt plus variable Bezüge) für die Dauer von sechs Monaten zu bezahlen." [...] ... Muß ich, wenn ich ein Wettbewerbsverbot nicht akzeptieren will, dies gegenüber dem Arbeitgeber anzeigen, auch wenn er noch kein Wettbewerbsverbot ausgesprochen hat? Nach der Kündigung hat mein bisheriger Arbeitgeber bisher kein Wettbewerbsverbot ausgesprochen, allerdings übt er Druck auf den Kunden aus, nicht mit mir weiter zu arbeiten.