Folgendes: Meine Tochter 19 Jahre und Ihr 1 Jähriger Sohn Wohnen noch bei uns im Haushalt. Sie bekommt vom amt 496€ Leistungszuschuß. Dazu kommen noch 125 € Untehaltsvorschuß. 154 € Kinderheld und das noch 1 Jahr laufende Erziehungsgeld von 300 €.
Sehr geehrte Fachanwälte, ich bin seit 3 Jahren in einer Fernbeziehung (200km), jetzt kommt ungeplant auf November 2012 ein Kind. Die Mutter ist seit 1 Jahr angestellt mit 1.200 € netto (davor 1 Jahr Gründungszuschuss vom Arbeitsamt), ebenso selbständig mit ca. 500 € nach EK-Steuer. Sie wohnt im Hause der Eltern (zur Hälfte ihr Besitz, Wert des ganzen Hauses mehr als 800.000 €, ersparter Kalt-Mietwert mehr als 1.000 €).
Hintergrund: Ich wohne mit meinem Lebensgefährten zusammen. Dieser hat lange vor mir eine uneheliche Beziehung gehabt aus welcher ein Kind entstanden ist (10 Jahre). Er hat die Vaterschaft anerkannt.
Im Scheidungsverfahren fallen verschiedene Kosten an, die aus dem Verfahrenswert berechnet werden. Gesetzt dem Fall es gibt eine Immobilie (aktueller Wert ca. 335.000€), die während der Ehezeit erworben wurde, die einem Ehepartner gehört (Grundbucheintragung) und sich die Partner über einen Zugewinnausgleich (für Wertsteigerung ca. 50.000€ ) bzw. einer Auszahlung (ca. 40.000€, weil ein kleiner Teil des Geldes mit der die Immobilie erworben wurde während der Ehezeit erwirtschaftet wurde), einig sind. FRAGEN: 1.Wie können bei einer einvernehmlichen Scheidung Kosten verringert/ vermieden werden für: - Scheidungsfolgevereinbarung – Ehe bislang ohne Vertrag (Anwalt für rechtssicheren Vertrag bzw.
Sehr geehrte RA , ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob ich beim Kindesunterhalt mehr als die zugelassenen 5% für berufsbedingter Aufwendungen in Abzug bringen kann . Hierbei interessiert mich besonders der Mehraufwand von Verpflegungskosten, da dieser einen erheblichen Teil der Steuererstattung darstellt. Mit freundlichen Grüßen
Mein Sohn 17 und meine Tochter 20 sind beide in der Ausbildung, folgende Berechnung habe ich nun für meinen Sohn vom Jugendamt erhalten: Einkommen Kind = 586,00 abzgl Ausb. Aufwendung 90,00 496,00 496,00 : 2 (beide Eltern)= 248,00 Unterhaltspflicht 334,00 abzgl. 248,00 Unterhaltsplicht 86,00 Meine Frage: dieser Unterhaltssatz (lt. Düsseldorfer Tabelle) gilt der insgesamt für beide Elternteile sprich meine gesch.
Wie verhält es sich mit den (Trennungs-)Kosten (Trennungsgeld, Unterhalt Kinder, ....), wenn ich eine echtes Trennungjahr, d.h. komplett räumliche Trennung durch Umzug in eine eigene Wohung oder WG, vornehme? ... Mit welchen Kosten muss nun rechnen (Unterhalt Kinder, Trennungsgeld, ...).
Vorgeschichte: Ich schloss in den 80er Jahren einen Bausparvertrag ab, der eine Basisverzinsung von 2% p.a. vorsieht und zusätzlich im Fall der Nichtinanspruchnahme des Baudarlehens und dem Ruhenlassen des angesparten Geldes für 7 Jahre nach der Besparung eine rückwirkende Bonusverzinsung von 2,25% p.a.. Im Jahr 1997 schloß ich vertragsgemäß die aktive Besparung des Bausparvertrages ab; danach kam nur noch die jährlich Grundverzinsung von 2% auf das Konto. Im Jahre 2003 schloss ich eine Ehe in Zugewinngemeinschaft.
Soweit ich weiß, hat sie von dem Trennungsgeld/Unterhalt gelegt, das/den ich bezahlt habe. ... Seit der Betreuungsvereinbarung (2016) habe ich für meine Tochter Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle bezahlt, also die volle Höhe wie beim Residenzmodell. ... Nach meinem Verständnis musste ich den Unterhalt in voller Höhe bezahlen, weil meine Tochter mehr als 55% der Zeit bei der Mutter war (Kammergericht Berlin / Beschluss vom 15.
Wenn mein Mann schliesslich in die GKV wechseln könnte, könnten wir dann eine Familienversicherung machen oder ist das dann auch wieder vom Gehalt meines Mannes abhängig (das dann sicher wieder wesentlich höher wäre, nachdem der Wechsel vollzogen ist)?
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren, es geht um folgendes, Der Vater meiner Lebensgefährtin (fast Ehefrau) ist geschieden und hat sich sehr verschuldet, es sind auch schon mehrere Klagen vom Amtsgericht eingetroffen (Räumungsklage und Mietforderung) Er ist arbeitslos und auch nicht mehr zu vermitteln. Jetzt stellt sich für mich die Frage ob meine Freundin bzw. wir da wir demnächst heiraten wollen für die Schulden Ihres Vaters belangt werden können da er diese nicht bezahlen kann. Ich wollte mir über die Rechtslage Sicherheit verschaffen bevor ich mich durch eine Heirat hier zu Zahlung von Schulden verpflichte.
Zu meinem Erzeuger besteht seit ca. 17 Jahren kein Kontakt mehr. Vor ca. 15 Jahren hat meine Mutter das alleinige Sorgerecht erhalten, am gleichen Tag wurden sämtliche Unterhaltszahlungen (Kindesunterhalt) eingestellt. Trotz einem ununterbrochenen Gerichtsstreit (Vergleich, eidesstattliche Versicherung etc.pp.) erfolgte bis vor ca. 2 1/2 Jahren keine Zahlung.
Meine Mutter wohnt jetzt im Pflegeheim. Das Sozialamt hat mich aufgefordert, mein Einkommen und das Einkommen meiner Frau anzugeben. Daß ich um Leistungen/Zahlungen nicht umhinkomme ist mir klar.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin in 2.Ehe verheiratet und habe von der 1. Ehe 2 Kinder. Die ältere Tochter ist inzwischen 20 Jahre, studiert noch und lebt seit ca. 6 Jahren bei ihrem Vater.
Guten Tag, folgende Situation:mein Kind wird bald 18 und befindet sich in Ausbildung.Ein Titel ist nicht vorhanden.In der Vergangenheit habe ich immer Auskünfte über mein Einkommen erteilt und wenn ich nicht gerade Arbeitslos war,immer Kindesunterhalt gezahlt.Mal 60 Euro,mal 150 ,mal 300 Euro im Monat,je nach Einkommen und Selbstbehalt der Düsseldorfer Tabelle.Meines Wissen nach,hat die Kindesmutter Unterhaltsvorschuss bekommen.Wir haben kein Kontakt.Meine Fragen sind: -Kann das Jugendamt bzw.Sozialamt das zu wenig gezahltes kindesunterhalt für die Vergangenheit zurückfordern? -Darf ich ohne weiteres die Unterhaltszahlung einstellen wenn das Kind 18 ist?