Kann ich einen neuen Arbeitsvertrag gleich wieder kündigen?
vom 27.4.2005
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Hallo, ich habe vorgestern einen neuen Arbeitsvertrag zum 01.07.2005 abgeschlossen. Vor seinem Beginn ist die Kündigung ausgeschlossen. Was passiert, wenn ich beim alten AG den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe würde.