Unterhaltstitel - bei fast Wechselmodell
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
In drei anschließenden Gesprächen mit einem Mediator des Jugendamtes habe ich gesagt, dass mein Sohn Anspruch auf die Hälfte der Zeit sowohl mit dem Vater als auch mit der Mutter hat - ich wollte also das Wechselmodell durchsetzen, die Mutter bestand auf dem Residenzmodell. ... Die Mutter war damit einverstanden. ... Und nun meine Fragen: Kann ich mich auf die frühere Vereinbarung mit der Mutter zu den Unterhaltszahlungen berufen?