Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter (62, geschieden) bezieht seit mehreren Jahren Leistungen von der ARGE zur Sicherung des Lebensunterhalts ("Regelleistungen für erwerbsfähige Hilfebdürftige" und "Anerkannte monatliche Kosten für Unterkunft und Heizung"). ... - Wir wollten wissen ob es Sinn macht, meine Mutter aus ihrer jetzigen Wohnung "herauszuzwingen" mit der Absicht Kosten einzusparen, wenn doch dadurch erst recht hohe Folgekosten verursacht werden (Inserate, Umzug, neue Einbauküche, längere Wege zum Einkaufen, Ärzten, Kindern,...), die weder meine Mutter noch ich tragen können, da keine finanzielle Mittel vorhanden sind. ... Einen weiteren Umzug würde diese nicht mehr verkraften und eine neue/gebrauchte Küche kann sich meine Mutter nicht leisten, da überhaupt keine finanziellen Rücklagen vorhanden sind. - Kann die ARGE einen Nachweis für die Wohnungssuche überhaupt verlangen bzw. meine Mutter zur Aufgabe von drei Inseraten pro Monat zwingen (wer trägt die Kosten dafür)?